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Richtlinien bei Produktionsmethoden für halal Lebensmittel

Richtlinien bei Produktionsmethoden für halal Lebensmittel

 

Halal Lebensmittel und die Produktionsmethoden

 

Heute wird ein Großteil der Nahrungsmittel, beginnend vom ersten Schritt der Entstehung, mit industriellen Methoden hergestellt. Aus diesem Grund wird die dazugehörige Branche mittlerweile auch Lebensmittelindustrie genannt. Für eine permanente Verfügbarkeit zahlreicher Lebensmittel werden diese in großen Mengen in Fabriken produziert. Weiterhin werden zahlreiche Produktlinien in derselben Fabrik parallel oder nacheinander hergestellt. Das wirkt sich auf die hergestellten Produkte aus und äußert sich zum Beispiel mit der Informationen „Kann Spuren von Nüssen enthalten“ auf Lebensmittelverpackungen, obwohl in dem gewünschten Produkt keine Nüsse vorgesehen sind. Das Stichwort ist die Kreuzkontamination. Diese bezeichnet die ungewünschte Übertragung von Verunreinigungen auf Objekte, Gegenstände oder Ähnliches. Im Fall von Lebensmitteln wäre dies beispielsweise die Verunreinigung von halal Fruchtgummis mit Schweinegelatine

 

Herstellungsverfahren: Tierquälerei verboten bei halal Lebensmitteln

 

Nicht nur die Auswahl der Tierart, die artgerechte Haltung und würdevolle Behandlung und das schonende, schmerz- und stressfreie Schlachten bilden Kriterien für eine Einstufung eines Produkts als erlaubt (halal), auch bei der Verarbeitung der Rohstoffe gibt es zahlreiche Faktoren zu beachten. So ist es wenig hilfreich, wenn beispielsweise bis zum Schlachten eines Rinds alle Regeln befolgt werden und es bei der anschließenden Verarbeitung des Rohprodukts zu einer Kreuzkontamination mit Schweinefett kommt. Um derartige Fehler zu vermeiden, gibt es auch für industrielle Herstellungsverfahren Richtlinien vonseiten verschiedener Zertifizierer. Diese Richtlinien basieren zwar auf dem Koran und der Sunnah des Propheten Muhammed (s), müssen jedoch ständig auf Grundlage der bestehenden Verarbeitungstechniken und individueller Gegebenheiten aktualisiert und überprüft werden.

 

Richtlinien für die Herstellung von halal Lebensmitteln

 

Ist für die Herstellung eines Produkts eine erlaubte Tierart ausgewählt und nach islamischen Richtlinien geschlachtet worden, dann sollte bei der Verarbeitung darauf geachtet werden, dass

  • die Produktionslinie von halal Produkten von anderen Produktionslinien getrennt werden oder zumindest Teile der entsprechenden Fabrik
  • alle Maschinen gereinigt und trocken sind und Mitarbeiter der halal Produktionslinie keinen Kontakt zu nicht-halal Lebensmitteln haben.
  • Halal Fleisch zu keinem Zeitpunkt, beginnend von der Schlachtung, über den Transport, der Lagerung und Verarbeitung, durch Kontakt mit Schweinefleisch oder anderen nicht-halal Lebensmitteln kontaminiert wird.
  • alle Zusatzstoffe den halal Richtlinien entsprechen
  • auch der Verpackungsprozess keine Kreuzkontamination mit nicht-erlaubten (haram) Produkten zulässt.[1]

Eine Auflistung aller Aspekte klingt sehr abstrakt. Wie wirkt sich das auf den Produktionsalltag aus? Welche Produkte sind betroffen?

 

Haribo Süßigkeiten ohne Schweinegelatine  als Bespiel

 

Fruchtgummis sind ein geeignetes Beispiel für die oben aufgelisteten Kriterien. Während einige Produzenten ihre Produktlinien vollständig auf vegetarische oder vegane Rohstoffe umgestellt haben, stellen andere gezielt gesonderte halal Produkte her. Während zum Beispiel klassische Haribo Fruchtgummis zum Teil Schweinegelatine enthalten, die für eine halal Einstufung nicht geeignet ist, werden in einem gesonderten Werk in der Türkei ausschließlich halal Produktehergestellt. In diesem Sonderwerk werden nur halal Haribo Süßigkeiten ohne Schweinegelatine hergestellt, sodass die Gefahr, dass sich halal und nicht-halal Süßigkeiten berühren, ausgeschlossen wird. Somit wird keine Kreuzkontamination zugelassen. Für die halal Produktion werden ausschließlich zertifizierte halal Rohstoffe genutzt.

 

Diese Überlegungen lassen sich auch auf Fast Food übertragen. Viele große Fast Food Ketten haben vegetarische oder sogar vegane Produkte in ihrem Sortiment, die grundsätzlich von Muslimen konsumiert werden könnten. Wichtig ist, ob die Mitarbeiter beim Belegen eines Sandwiches oder Herstellen eines Burgers vorher ihre Handschuhe gewechselt haben, kontaminationsfreie Messer oder Grills verwenden und die entsprechenden Lebensmittel getrennt gelagert werden. Werden diese Aspekte nicht beachtet, so können die entsprechenden Angebote als nicht-halal (haram) eingestuft werden. 

 

1Sinngemäß wiedergegeben http://www.eurohalal.eu/index.php/halal-richtlinien.html