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Was bedeutet halal? | Halal Fleisch & Schlachten einfach erklärt

Was bedeutet halal?

Das Wort „halal“ stammt aus dem Arabischen und bedeutet auf Deutsch „erlaubt“ bzw. „zulässig“. Unter halal versteht man demnach alle Lebensweisen, Taten und Lebensmittel, welche nach islamischem Recht erlaubt sind. Das Gegenstück von „halal“ ist „haram“, was auf Deutsch „verboten“ bedeutet. So ist beispielsweise der Verzehr von Schweinefleisch und auch die Schweinegelatine in Süssigkeiten für Muslime haram – also verboten (für Muslime erlaubte Süssigkeiten ohne Schweinegelatine finden Sie hier).  Welche Handlungen und Lebensmittel für Muslime halal (erlaubt) und haram (verboten) sind, ergibt sich aus den Schriften des Koran und der Lebensweise des Propheten Muhammed (s).  

Halal und haram sind zwei Grundsätze, die sich auf das gesamte menschliche (Zusammen-)Leben beziehen. Es betrifft alles, was zum Leben dazugehört. Rechte zwischen Menschen, Familien- und Nachbarschaftsbeziehungen, die Behandlung von Tieren, der Umgang mit der Umwelt oder aber auch Finanzen und Banking sind, wie auch das Thema der Ernährung, nur einige wenige Beispiele die durch das helal-haram-Prinzip geregelt sind.

 

Halal Fleisch und das Konzept der islamischen Schlachtung

Bei der Betrachtung von halal-haram-Einstufungen findet Fleisch oft die meiste Beachtung. Damit eine bestimmte Sorte Fleisch oder ein fleischhaltiges Lebensmittel als halal (Welche Lebensmittel sind halal?) eingestuft werden kann, spielt nicht nur die Wahl des Tieres, sondern auch die Vorgehensweise bei der Vorbereitung und Durchführung der Schlachtung sowie die Verarbeitung verschiedener Fleischprodukte eine signifikante Rolle. In diesem Artikel soll der Fokus auf der Vorbereitung, sowie die Bedingungen und die Durchführung des Schlachtens näher erläutert werden.

 Was ist halal Fleisch? Wie erfolgt die islamische Schlachtung?

Islamisches Schlachten gleich Schächten?

Sprachlich hat es sich im deutschen Sprachgebrauch etabliert für die islamische Vorgehensweise des Schlachtens, das aus dem Judentum bekannte, „Schächten“ zu verwenden. Grundsätzlich gibt es große Ähnlichkeiten zum Konzept des „koscher“, aber um Missverständnisse und inhaltliche Überschneidungen zu vermeiden, differenzieren manche Zertifizierer und fassen das „muslimische Regelwerk“ unter dem Namen „Islamisches Schlachten“ zusammen.

 

Das Regelwerk für islamisches Schlachten - ein Leitfaden

Wie auch für erlaubte (halal) und verbotene (haram) Lebensmittel gibt es auch für das Schlachten selbst Richtlinien von Zertifizierern. Diese basieren auf dem Koran, der Sunnah des Propheten Muhammed (s), sowie zahlreicher Rechtsgutachten und berücksichtigen die geographischen Bedingungen und technologischen Möglichkeiten im Zeitalter industrieller Standards und automatisierter Prozesse. Nach den folgenden Richtlinien der Europäischen Halal Zertifizierungsstelle

 

  • dürfen ausschließlich erlaubte (halal) Tiere geschlachtet werden (also kein Schweinefleisch).
  • muss die schlachtende Person muslimisch sein.
  • muss das geschlachtete Tier währenddessen lebendig sein.
  • dürfen Betäubungsmethoden zum Schutz vor Schmerzen und Leiden verwendet werden* (weitere Infos zu diesem Punkt sind weiter unten zu finden). 
  • darf das Tier jedoch nicht durch die Betäubung oder anderweitig vor dem entscheidenden Schnitt gestorben sein.
  • muss im Namen Allah’s geschlachtet werden.
  • darf das Tier unter keinen Umständen gequält oder einem Stress und/oder Leiden ausgesetzt werden.
  • sollte ein möglicher Transport ins Schlachthaus so schonend wie möglich verlaufen.
  • sollten die Schlachtmesser so scharf wie möglich sein, um einen schnellen sauberen Schnitt durchführen zu können.
  • ist es unerwünscht dem Tier während des Schlachtens den Hals zu brechen.
  • muss eine Ausblutung des Tiers gewährleistet sein. 

Die islamische Schlachtung unter halal-Kriterien ist vollzogen, wenn die Luft- und Speiseröhre, sowie beide Schlagadern unterhalb des Kehlkopfes schnell durchgeschnitten sind. Dabei sind mindestens drei der vier genannten Stellen durchzuschneiden.

Grundsätzlich kann man sich an folgenden Leitsatz halten:

Bei der Haltung, dem Transport, den Vorbereitungen, dem Schlachten und den Nachbereitungen ist darauf zu achten das Tier als Geschöpf Gottes zu respektieren und würdevoll zu behandeln.

Der Prophet Muhammed (s) unterstreicht diese Aussage mit der folgenden Überlieferung:

„Wer (dem Lebewesen gegenüber) sich unbarmherzig verhält, der wird (von Allah ta‘ala) keine Gnade erfahren.“1

Die Überlieferung des Propheten Muhammed (s) verdeutlicht einmal mehr, dass die Frage nach halal nicht nur die Wahl des Tieres und die Technik des Schlachtens betrifft, sondern auch eine tierfreundliche und artgerechte Behandlung voraussetzt.

 

Halal ist ein universelles Konzept, dass ein breites Spektrum von der Haltung des Tieres bis hin zur Verarbeitung zu Produkten abdeckt. Da die Idee von halal ein so tief greifendes und breites Gebiet abdeckt, wird der nächste Artikel alle wichtigen Aspekte zum Herstellungs- und Verarbeitungsprozess eines halal Lebensmittels beleuchten.

 

Anmerkung zu Betäubungsverfahren

Die genannten Kriterien wirken allesamt etwas abstrakt. Zur besseren Verdeutlichung werden zwei konkrete Beispiele behandelt. Der Koran und die Sunnah des Propheten Muhammed (s) sind die ersten zwei Quellen, die islamische Prinzipien definieren. Diese wurden der Menscheit bereits vor einigen Hundert Jahren übermittelt. Die Betäubung vor dem Schlachten ist ein klassisches Beispiel für den Versuch diese Prinzipien auf aktuelle technologische Standards und Möglichkeiten anzuwenden. Deshalb ist die Betäubung, die zur Zeit des Propheten noch keine Rolle spielte, heute ein oft diskutierter Aspekt. Nach der Ansicht mancher Gelehrter und Zertifizierer sind Betäubungen aus diversen Gründen nicht zulässig. Einer dieser Gründe ist die mögliche Gefahr, dass das Tier bereits durch eine Betäubung (Herzstillstand durch Elektrokurzzeitbetäubung, allergischer Schock auf das Betäubungsmittel etc.) sterben kann. Somit wäre mit dem anschließenden Schlachten das Fleisch nicht mehr als halal einzustufen. Aus diesem Grund meidet ein Teil der Muslime Fleisch und weitere Produkte von Tieren, die unter Zuhilfenahme von Betäubungsmethoden geschlachtet wurden. 

 

1Überlieferung von Al-Buchari