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Welche Süßigkeiten sind halal? Eine verständliche Erklärung

Als Muslim in Deutschland steht man häufig vor der Herausforderung, ob die Süßigkeiten halal - also nach islamischem Recht erlaubt - sind oder nicht. In diesem Artikel wird verständlich erklärt, welche Lebensmittelzusatzstoffe in den Süßigkeiten für Muslime verboten (haram) sind. Somit können Eltern erfahren, welche Süßigkeiten muslimische Kinder essen dürfen, um zum Beispiel eine Geburtstags-Feier zu veranstalten. 

Grundsätzlich ist zu sagen, dass im Islam alles erlaubt (halal) ist, was nicht explizit verboten (haram) ist. Was sind Inhaltsstoffe in Süßigkeiten, welche explizit verboten sind und somit von Muslimen nicht verzehren dürfen? Eine Auflistung:

  • Schweinegelatine
  • Karmin (E120)
  • Schellack (E904)
  • Cystein (E920/921)
  • Ethanol Alkohol
  • Kreuzkontamination

Schweinegelatine – das Bindemittel für Süßigkeiten

Gelatine wird bei der Herstellung von Süßigkeiten zum Gelieren und Erreichen einer bestimmten Textur sowie als Bindemittel herangezogen. Hergestellt wird Gelatine durch das Auskochen von Knochen, Häuten, Sehen, Knorpeln und Bändern von Tieren. In Europa stammt 80 % der Speisegelatine vom Schwein und findet somit seinen Weg in die Süßigkeiten. Dies ist problematisch für Muslime, da der Koran den Verzehr von Schwein ausdrücklich verbietet. In Sure 5, Vers heißt es dazu:

„Verboten ist euch (der Genuss von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist, und (der Genuss von) Ersticktem, Erschlagenem, zu Tode Gestürztem oder Gestoßenem, und was von einem wilden Tier gerissen worden ist – …“

Alternativ kann in Süßigkeiten Rindergelatine verwendet werden. Für Muslime geeignet ist die Rindergelatine allerdings erst dann, wenn die Gelatine von einem Rind stammt, welches nach islamischen Vorgaben geschlachtet wurde.

Eine weitere Alternative sind Süßigkeiten komplett ohne Gelatine. Warum vegane Süßigkeiten allerdings nicht gleich halal sein müssen, beschreiben wir in diesem Artikel.

 

Karmin (E120) – der Farbstoff aus Läusen  

Karmin ist ein Lebensmittelzusatzstoff und wird durch das Austrocknen und Kochen von Läusen gewonnen. Die dafür benutzten weiblichen Läuse kommen aus Mittelamerika und werden Cochenille-Schildläuse genannt. Karmin wird bei Süßigkeiten als roter Farbstoff verwendet. Dabei ist zu erwähnen, dass Karmin der einzige Farbstoff tierischen Ursprungs ist. Karmin wird anderweitig auch „Echtes Karmin“, Karminsäure oder Cochenille genannt. Es ist unter den Gelehrten umstritten, ob Karmin halal oder haram ist. Aufgrund der ungeklärten Frage und der damit verbundenen Unsicherheit lehnen wir den Verzehr von Karmin ab.

 

Schellack (E904) – das Exkrement der Lackschildlaus

Schellack ist ein Exkrement von der Lackschildlaus, welche in Mittelamerika vorkommt. Die Konsistenz von Schellack erinnert an Harz. Die weibliche Lackschildlaus ernährt und füllt sich mit dem Saft der Bäume und Pflanzen auf. Dieser Saft ändert sich im Körper der Laus zu Lack. Aus diesem Lack formt die Laus für Ihre Eier eine Schtzhülle bis die Jungen aus dem Ei schlüpfen und sich aus der Lackschicht bohren. Die Ausscheidung der Laus, genannt Schellack, wird von den Bäumen gekrazt, aufgekocht und zum Lebensmittelzusatzstoff E904 Schellack verarbeitet. Verwendet wird Schellack (E904) in Süßigkeiten als Überzugsmittel um ein Gläzen und eine Bindung zu ermöglichen.

Die Einstufung von Schellack als haram oder halal ist unter den Gelehrten umstritten. Die Gelehrten, welche Schellack als haram einstufen, begründen dies mit dem Verbot des Verzehrs von Exkrementen.

Wiederum andere Gelehrte stufen Schellack als halal ein. So sagen die Gelehrten der Al-Azhar Universität in Kairo, dass die Gewinnung von Schellack der Gewinnung von Honig gleiche, wo der Saft der Biene in Honig umgewandelt wird.

 

Cystein (E920/E921) – entält manchmal Schweineborsten

Cystein ist ein Lebensmittelzusatzstoff und wird häufig Cystin, L-Cystein oder L-Cystin genannt. Cystein kann synthetisch oder aus Keratin gewonnen werden. Das für Cystein benötigte Keratin kann aus Hörnern, Federn, Haaren oder Schweineborsten gewonnen werden. Die EU hat das Verwenden von Menschenhaaren für die Gewinnung von Keratin bzw. Cystein im Jahre 2011 verboten. 

Cystein wird verwendet, um das in Mehl enthaltene Gluten aufzubrechen. Dadurch kann der Teig leichter geknetet werden. Zudem klebt der Teig dadurch nicht an den Maschienen und die Herstellung erfolgt schneller. Somit kann Cystein in Brot, Brötchen und verschiedenen Teigwaren vorkommen. Da Cystein nicht zwangsweise immer Schweineborsten enthalten muss, sollte man beim Hersteller genauer nach der Herstellung nachfragen, wenn in der Inhaltsangabe Cytein (E920/E921) angegeben ist.

 

Ethanol – Alkohol im Aroma

Um Lebensmittel wie Süßigkeiten einen bestimmten Duft- oder Geschmack zu schenken, werden in der Lebensmittelindustrie Aromen verwendet. Häufig kommt es vor, dass diese Aromen Ethanol bzw. Alkohol als Trägerstoff aufweisen.

 

Kreuzkontamination – die Verunreinigung durch Vermischung von Spuren

Auch wenn Süßigkeiten keine der oben genannten Inhaltsstoffe aufweisen, besteht die Gefahr, dass die Süßigkeiten nicht als halal gelten, wenn eine Kreuzkontamination vorliegt. Bei einer Kreuzkontamination können Süßigkeiten in Industrieanlagen hergestellt werden, wo auch nicht-halal Produkte (die z. B. Schwein enthalten) hergestellt werden. Hierbei findet eine Übertragung von „nicht-halal“ Spuren auf die Süßigkeiten statt, wodurch die Süßigkeiten nicht als „halal“ eingestuft werden können.

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