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Wann sind Lebensmittel halal?

Wann sind Lebensmittel halal?

Allah sagt im Koran:

„O ihr Menschen, esst von dem, was es auf der Erde gibt, sofern es erlaubt und genießbar ist! Folgt nicht der Verführung des Teufels! Er ist euer offenkundiger Erzfeind.“ (Al-Baqarah/Die Kuh. Sure 2, Vers 168).
 

Mit diesem Vers aus dem heiligen Koran wird ersichtlich, dass im Islam bestimmte Lebensmittel für den Verzehr erlaubt (halal; Was bedeutet halal?) und nicht-erlaubt (haram) sind. Worauf bei einer islamisch konformen Ernährung zu achten ist, wird nun im Folgenden beschrieben. 

Ist ein Lebensmittel halal oder haram?

Eine genaue Liste darüber aufzuführen, welche Lebensmittel  erlaubt (halal) und verboten (haram) sind, würde zum Einen zu einer riesigen Halal-Datenbank führen und zum Anderen sogar irreführend und über die Dauer falsch sein, da sich Lebensmittelprodukte, ihre Inhaltsstoffe und Herstellungsmethoden kontinuierlich ändern. Viel wichtiger ist es die Konzepte hinter Erlaubtem (halal) und Verbotenem (haram) zu verstehen und als praktizierender Muslim, Restaurantbesitzer oder Lebensmittelhersteller beim Konsum, dem Vertrieb oder der Produktion eines Lebensmittels zu berücksichtigen. An dieser Stelle ist es wichtig anzumerken, dass die Betrachtung von erlaubten und verbotenen Lebensmitteln nur unter Einbezug der Sunnah1 des Propheten Muhammed (s), zuzüglich zum Koran als Primärquelle, möglich ist. Die Angaben aus dem Koran werden durch Überlieferungen des Propheten ergänzt.

Doch zuallererst: Was sagt der Koran?

Einzelne Übersetzungsversuche der notwendigen Verse, ins Deutsche, sind nicht ausreichend verständlich ausformuliert. Deshalb wollen wir hier zwei Versionen der Sure Al-Baqarah/Die Kuh, Vers 173 aufführen, die sich gut ergänzen:

 

  1. „Verboten hat Er euch nur (den Genuß von) natürlich Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber etwas anderes als Allah angerufen worden ist. Wenn aber jemand (dazu) gezwungen ist, ohne (es) zu begehren und ohne das Maß zu überschreiten, so trifft ihn keine Schuld; wahrlich, Allah ist allverzeihend, barmherzig.“

 

  1. „Verboten hat Er euch, tote Tiere zu essen, sowie Blut, Schweinefleisch und Tiere, die anderen Gottheiten außer Gott geweiht wurden. Wer aber in der Not davon isst, ohne zu übertreiben oder eine böse Absicht zu hegen, der bürdet sich keine Schuld auf. Gott ist voller Vergebung und Barmherzigkeit.“

 

Diese Aussage findet sich im Koran an verschiedenen Stellen in ähnlicher Form immer wieder. Die Informationen, die wir erhalten, sind wie folgt aufzuschlüsseln: Der Konsum von

  • Schweinefleisch
  • Blut
  • natürlich verstorbenen oder tot geborenen Tieren

ist ausdrücklich verboten. Weiterhin ist es nicht erlaubt Fleisch von Tieren zu verzehren, deren Schlachtung nicht im Namen Allahs durchgeführt worden, sondern beispielsweise Götzen gewidmet oder willkürlich ohne Gebet oder Widmung geschlachtet wurden. Diese Teile des Verses sind zurückzuführen auf eine vorislamische Praxis zur Zeit der Götzenanbetung, in der Tiere geschlachtet und den Götzen gewidmet wurden. Diese Missstände wurden mit der Herabsendung des erwähnten Koranverses durch die Kategorisierung in die Stufe „haram“ aufgehoben. Letztlich enthält dieser Vers noch eine wichtige Lektion. Diese lautet, dass unter bestimmten Bedingungen Lebensmittel der Kategorie „haram“ temporär als „halal“ eingestuft werden dürfen. Dazu eine wichtige Anmerkung. Heißhunger, Appetit, Interesse am Geschmack oder grundsätzlich Hunger sind keine Situationen, die diese Bedingungen erfüllen würden. Rechtsgelehrte erläutern diesen Zusammenhang sinngemäß wie folgt: Ist man durch Verhungern mit dem Tod konfrontiert, so darf, wenn es absolut nichts anderes zum Essen gibt, so viel Schweinefleisch konsumiert werden, dass die Todesgefahr überwunden werden kann. Nicht mehr! 

Wie geht es weiter mit unserer Artikel-Reihe zum Thema "halal"?

Mit den bisherigen Ausführungen ist noch nicht alles zu Erlaubtem (halal) und Verbotenem (haram) in der Ernährung von Muslimen gesagt. Als nächstes werden die Überlieferungen mit verschiedenen Koranversen und geografischen Bedingungen betrachtet, deren Kombination dazu geführt hat, dass die islamische Rechtswissenschaft Aussagen über weitere erlaubte und verbotene Lebensmittel treffen konnte. 

 

Anmerkungen

1Schon in dem Vorgängerartikel haben wir von der Sunnah gesprochen. Was ist die Sunnah des Propheten Muhammed (s)? Einfach gesagt, lässt sich die Sunnah zusammenfassen als all das, was der Prophet explizit gesagt, getan, erlaubt und verboten hat, aber auch alles, was er stillschweigend akzeptierte oder duldete. Aus der Summe dieser Überlieferungen lässt sich ein Bild seines Lebens und Wirkens zeichnen, das als zusätzlich zum Koran als Quelle dazu genutzt wird fundamentale Antworten zu islamischen Fragen, wie in diesem Fall die Ernährung, zu finden.